60 StGB angeordnet werde. 6.10 Vorbringen der Verteidigung (pag. 1243 ff.) Anlässlich der Berufungsverhandlung brachte die Verteidigung des Beschuldigten zusammengefasst und soweit relevant vor, es bleibe bei einer Prognose und es gehe darum, was beim Beschuldigten Sinn mache. Ziel sei die Verbesserung der Legalprognose und es müsse ein erfolgsversprechendes Behandlungskonzept entstehen. Über den Beschuldigten werde verfügt und über ihn bestimmt. Wenn aber die Kollegen des Gutachters nicht machen würden, was sie sollten, sei dies nicht etwas, was der Beschuldigte zu verschulden habe.