Anders wäre es gewesen, wenn es sich mit dem gefährlichen Brandsatz bewahrheitet hätte. Dies habe sich aber nicht bestätigt. Juristisch sei nichts daraus zu machen. Der Beobachtungszeitraum sei nochmals deutlich länger als bei der Verhandlung beim Regionalgericht. Die ungünstige Prognose habe sich in dieser Form nicht bestätigt. Eine stationäre Massnahme lasse sich nicht mehr halten.