Auch die gesundheitlichen Probleme kämen dazu. Dies habe ihn damals aus therapeutischer Sicht bewogen zu sagen, dass es eine stationäre Behandlung brauche. Die Beobachtungszeit bis zur Verhandlung vor dem Regionalgericht sei eher kurz gewesen. Jetzt sei nochmals ein Jahr dazugekommen. Etwas Ernsthaftes habe sich nicht ereignet. Da sei es schwer, die im Vergleich viel einschneidendere Massnahme aus gutachterlicher Sicht zu empfehlen, wenn die Prognose auch durch eine verbesserte, aber ambulante Massnahme noch erfüllt werden könne. Das, was an Time on Risk hinzugekommen sei, sei nicht gross. Anders wäre es gewesen, wenn es sich mit dem gefährlichen Brandsatz bewahrheitet hätte.