Der Beschuldigte habe verstanden, dass er aufpassen müsse, mit welchen Personen er sich umgebe. Im Strafvollzug könne er dies nicht und er wäre wieder mit Menschen zusammen, mit welchen man ihm aus therapeutischer Sicht den Kontakt abraten würde. Körperliche Beschwerden könnten aber behandelt werden. Die Gesundheitsdienste seien gut ausgestattet. Die Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) in Bern seien geeignet, eine ambulante Massnahme stationär einzuleiten. Der Beschuldigte