Die Resozialisierung wäre nicht so hoch wie im jetzigen Setting. Der Beschuldigte sei kaum belastbar und daher biete auch eine Arbeitspflicht im Strafvollzug ein grosses Dilemma. Es gäbe grosse Probleme einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Dies würde wohl dazu führen, dass der Beschuldigte sanktioniert werden müsste, weil er nicht arbeiten könne. Im Zivilleben sei daher ja aus guten Gründen eine IV-Rente diskutiert worden. Weitere negative Folgen seien die Wirkungen des Umgangs mit anderen Kriminellen und Dissozialen im Vollzug. Der Beschuldigte habe verstanden, dass er aufpassen müsse, mit welchen Personen er sich umgebe.