Diese betrage 40 mg. Der Beschuldigte habe selbst gesagt, dass es schwierig werde, dies weiter zu reduzieren. Daher denke er, dass dies nur in einem stationären Setting realistisch sei. Daher habe er auch gefragt, wie oft der Beschuldigten einen Arzt sehe. Offensichtlich nicht sehr oft. Diese Dosis sei nach dem Compendium nicht zulässig. Daher sei der Beschuldigte auch so ruhig. Er sei sediert. Dies seien die kognitiven Einbussen (Wortfindungsstörungen, Auffassungsstörungen etc.). Der Beschuldigte könne nur mit Mühe einem Gespräch folgen. Daher könne er nur schwierig prosoziale Problemlösestrategien in die Wege leiten.