Auf Vorhalt der Aussagen des Beschuldigten, wonach von diesem keine Rückfallgefahr ausgehe, gab der Sachverständige zu Protokoll, dass er dem Beschuldigten ein paar kritische Fragen gestellt habe. Dies habe fünf Minuten gedauert. Wenn dies länger gewesen wäre oder sich täglich wiederholen würde, wüsste man nicht, wie der Beschuldigte damit umgehe. Deshalb habe er ihn gefragt, was für Ziele in den Gesprächen verfolgt würden, was dieser nicht habe sagen können. Er habe ihn auf die Copingstrategien/Bewältigungsstrategien angesprochen. Ausser dass er den Personen aus dem Weg gehe und er einen Boxsack habe, sei