Man solle dies nur per Akten machen. In Anwendung dieser Methode sei der Beschuldigte eher in eine niedrige Risikokategorie gekommen. Durch die weiteren Instrumente (insbesondere dynamische, welche richterlich gewünscht würden), habe er den Eindruck gehabt, dass unter Berücksichtigung der klinischen Symptomatik, die Einordnung in eine sehr niedrige Risikokategorie nicht zutreffen könnte. Im Verlauf der letzten zwei Jahre habe sich aber eher das niedrige Risiko des Aktuarischen gezeigt. Obwohl es im klinischen Befund viele Hinweise gebe, dass es Probleme gebe. Offensichtlich gebe es Symptome.