Die im Gutachten gestellten Diagnosen eines Abhängigkeitssyndroms und einer impulsiven und dissozialen Persönlichkeitsakzentuierung würden immer noch stimmen. Aufgrund der Schilderungen der L.________(Stiftung) und seinen Aussagen anlässlich der Berufungsverhandlungen, vermutet der Sachverständige das Hinzukommen einer wahnhaften Entwicklung. Diese Verdachtsdiagnose würde die Prognose noch ungünstiger darstellen. Je mehr Nebendiagnosen es gebe, je komplizierter werde die Sache. Dann wäre die Legalprognose noch ungünstiger.