6.8 Aussagen sachverständige Person anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 1235 ff.) Die sachverständige Person gab anlässlich der Berufungsverhandlung zu Protokoll, er sei dankbar gewesen, habe er dem Beschuldigten noch ein paar Fragen stellen können. Es gehe um den aktuellen psychischen Befund, das Gutachten sei ja schon zwei Jahre her und er habe keine weiteren Vorbereitungen oder Kontakte gehabt. Die im Gutachten gestellten Diagnosen eines Abhängigkeitssyndroms und einer impulsiven und dissozialen Persönlichkeitsakzentuierung würden immer noch stimmen.