Ziel der Gespräche bei der L.________(Stiftung) und der Bewährungshilfe sei der Abbau der Medikamente. Auf die Frage, wie sich die Gespräche mit der Bewährungshilfe und der L.________(Stiftung) unterscheiden würden, gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass dies eine schwierige Frage sei. Jedes Amt habe gute Seiten. Er könne gut mit ihnen sprechen und schreibe sich alles auf. Es tue ihm gut. Bei den Gesprächen sei nicht angesprochen worden, was mit einer gerichtlich angeordneten Massnahme erreicht werden solle. Er müsse sich mittels Boxsack nicht tagtäglich von Sachen befreien. Auf den Vorhalt, dass anlässlich der Hausdurchsuchung bei ihm Abzeichen (der SS resp.