6.7 Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 1225 ff.) Anlässlich der Berufungsverhandlung brachte der Beschuldigte zusammengefasst und soweit relevant vor, es gehe ihm etwas besser. Dass er vor der letzten obergerichtlichen Verhandlung ohne Grund verhaftet worden sei, habe ihm zugesetzt. Jeder Tag sehe ähnlich aus, am Morgen mache er einen Spaziergang. Er habe Probleme mit den Beinen. Er gehe nach Hause, mache ein Znüni, gehe fernsehen, lese und um den Mittag herum schaue er politische Sendungen im Fernsehen. Am Nachmittag treffe er sich mit Personen, die er kenne.