Bezüglich der Dauer sei zu erwähnen, dass bei der Behandlungswahl der Opiatabhängigkeit die erste Wahl die Substitutionsbehandlung sei, welche bereits etabliert sei. Danach ginge es um die Frage, ob die Benzodiazepindosis weiter reduzieren werden könne und ob dies negative Folgen auf die Impulsivität habe. Danach könne man die dissozialen Persönlichkeitszüge korrigieren. Gemäss Gutachter werde wohl der übliche Behandlungsrahmen der ersten drei Jahre, wie es Art. 60 StGB vorsieht, nicht überschritten. Das Behandlungsziel könne, vorsichtig gesagt, mit einer Behandlungszeit von vielleicht 18 bis 24 Monaten erreicht werden.