Aufgrund der Rückfälle müsse man sagen, die Ersatzmassnahmen hätten nicht funktioniert oder es sei nicht gelungen, ein ambulantes Setting zu etablieren, welches der Gefahr neuer Straftaten wirklich entgegenwirken könne und welches auch den Gesundheitszustand verbessern würde. Eine ambulante Massnahme sei wahrscheinlich nicht effizient genug oder es werde schwierig sein, die Massnahme wirklich engmaschig aufzugleisen. Daher würde er eine stationäre Behandlung nach Art. 60 StGB empfehlen.