Dazu trage aber auch seine Neigung zu impulsivem Verhalten bei. Untersuchungen hätten gezeigt, dass eine erhöhte Impulsivität und die geringe Hemmung von Nervensignalen in Zusammenhang mit der Hirnaktivität im Frontallappen stehen und daher als Risikofaktor für zahlreiche Verhaltensstörungen gelten. Ein hohes Mass an Impulsivität gelte unter anderem als Risikofaktor für eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. Diese Merkmale seien beim Beschuldigten erfüllt. Gemäss Gutachten erfülle der Beschuldigte nicht das Konstrukt eines Psychopathen.