Aufgrund der Vorgeschichte müsse auch das Vorliegen von auffälligen, akzentuierten Persönlichkeitsmerkmalen wie impulsiven oder dissozialen Anteilen diskutiert werden. Da beim Beschuldigten nicht alle Kriterien erfüllt seien, könne bei ihm die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht gestellt werden. Im Verlauf der langjährigen Drogenkarriere sei es über einen längeren Zeitraum zu dissozialen Verhaltensweisen inklusive Kriminalität gekommen und einige Charaktereigenschaften hätten sich zunehmend verdichtet, sodass aktuell von einer Persönlichkeitsakzentuierung gesprochen werden könne.