Er wirke in letzter Zeit ausgeglichen. 6.5 Psychiatrisches Gutachten vom 12. Februar 2021 (pag. 704 ff.) Das Gutachten hält fest, dass sich beim Beschuldigten keine Anhaltspunkte für eine hirnorganische Störung, eine affektive Störung oder eine Störung aus dem Formenkreis der Schizophrenien fanden.