Unterstützung von der Spitex werde aufgrund der Geschehnisse vor der angesetzten Berufungsverhandlung im Dezember 2022 vorläufig nicht mehr beansprucht, stattdessen erfolge eine Begleitung durch den Hausarzt. Aufgrund von zunehmende Klagen über körperliche Beschwerden und zum Schutz vor allenfalls herausfordernden Begegnungen bleibe der Beschuldigte vermehrt zu Hause. Er habe eine schwankende Frustrationstoleranz, je nach psychischer Befindlichkeit. Aufgrund der kognitiven Einschränkungen seien keine grösseren Veränderungen in der Persönlichkeitsstruktur möglich.