Die körperliche Gesundheit des Beschuldigten sei entsprechend seines früheren Lebenswandels sowie zunehmenden Alters angeschlagen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten sei der Beschuldigte aktiv und betreibe Selbstfürsorge, traue sich aber körperlich nicht mehr zu, in einem niederschwelligen Umfeld Arbeit zu leisten. Es sei ihm im letzten Jahr gelungen, Medikamente zu reduzieren. Die psychische Stabilität beim Beschuldigten zeichne sich durch gute und schlechte Phasen im Wechsel aus. Bislang habe er es immer geschafft, sich nach Tiefs wieder zu stabilisieren.