Es zeigte sich eine Konstanz in der Bemühung vom Beschuldigten, den Ersatzmassnahmen gerecht zu werden. Zufälligen Begegnungen mit der geschädigten Person habe er versucht emotionslos auszuweichen, die Situation aufzulösen und diese anschliessend im Gespräch mit der Bewährungshilfe anzuschauen. Er habe sich in emotional schwierigen Momenten gemeldet und sich nach dem jeweiligen Austausch wieder beruhigt. Die körperliche Gesundheit des Beschuldigten sei entsprechend seines früheren Lebenswandels sowie zunehmenden Alters angeschlagen.