In der Bereitschaft zur Zusammenarbeit habe sich nichts geändert. Der Beschuldigte sei telefonisch erreichbar und melde sich bei Bedarf von sich aus. Er habe mehrmals betont, dass er die Gespräche mit der Bewährungshilfe nicht missen möchte. Es beruhige ihn, wenn er erzählen könne und angehört werde. Der Beschuldigte befürworte den Austausch im Unterstützungsnetz. Es zeigte sich eine Konstanz in der Bemühung vom Beschuldigten, den Ersatzmassnahmen gerecht zu werden.