Zu Gesprächen sei er nie merklich betrunken gekommen. Er halte sich häufig zuhause auf und gewinne so Distanz zu gewohnten Aufenthaltsorten vor der Inhaftierung. Da der Beschuldigte gesundheitlich durch seinen früheren Lebenswandel gezeichnet sei, werde eine Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr angestrebt. Im Moment werde geprüft, ob eine Anmeldung bei der IV Sinn mache. Die angeordneten Ersatzmassnahmen hätten aus Sicht der Bewährungshilfe Wirkung gezeigt. Der Beschuldigte habe Verbindlichkeit gezeigt und sich bemüht im Rahmen seiner Möglichkeiten, Konflikten aus dem Weg zu gehen.