Im Strafregisterauszug vom 28. November 2022 erschienen die Drohung und die Sachbeschädigung nicht mehr. Hingegen wurde der Beschuldigte am 22. Juni 2022 von der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen vom 11. Juni 2021 bis 15. Juni 2021, wegen Verletzung der An- oder Abmeldepflicht, wegen Vergehen gegen das Waffengesetz, begangen in den Jahren 2015, 2016 und 2019, sowie wegen zwei geringfügigen Vermögensdelikten, begangen am 6. Januar 2022 und 19. Januar 2022, zu einer Geldstrafe und Busse verurteilt (pag. 1213 ff.). 6.4 Verlaufsberichte 6.4.1 Verlaufsbericht