1213 ff.) Aus dem Strafregisterauszug vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zeigt sich, dass gegen den Beschuldigten im Juni und Juli 2021 zwei Strafverfahren eröffnet werden mussten, einerseits wegen Drohung und Sachbeschädigung sowie andererseits wegen Widerhandlung gegen das BetmG. Im Strafregisterauszug vom 28. November 2022 erschienen die Drohung und die Sachbeschädigung nicht mehr.