zen (unter Anrechnung von zwei Hafttagen) sowie einer Übertretungsbusse von 14 CHF 500.00 (pag. 1213 ff.). Hingegen wurde das Strafverfahren wegen Herstellens, Verbergens, Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 14. bis 16. Dezember 2022 mit Verfügung vom 27. April 2023 eingestellt (Akten BM 22 47982).