Einsichtsfähigkeit und auch die Steuerungsfähigkeit seien über weite Strecken erhalten gewesen. Allerdings schilderte A.________ auch eine Erinnerungslücke (Amnesie) von ca. 30 Minuten nach der Tat. Gemäss Gutachter lasse sich dies auf den Methadon- und Benzodiazepinkonsum zurückführen, denn A.________ nahm zum Tatzeitpunkt ca. 80 mg Valium pro Tag ein. Der Gutachter geht für den Tatzeitpunkt von einer (leichten) Beeinträchtigung der Steuerungs- und einer (leicht) verminderten Schuldfähigkeit aus.