A.________ wird seit September 1996 vollumfänglich vom Sozialdienst der Einwohnergemeinde E.________ aus öffentlichen Geldern unterstützt. Mit der Unterzeichnung des Sozialhilfeantrags bestätigte A.________, dass er zur Kenntnis genommen hat, verpflichtet zu sein, jede Änderung seiner Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Trotz Kenntnis dieser Pflicht meldete A.________ den Erhalt der beiden Geldbeträge von total CHF 39262.40 aus dem Nachlass seiner verstorbenen Mutter dem Sozialdienst nicht.