A.________ begab sich bei der Migros E.________ zu G.________, mit welcher bereits seit einiger Zeit Unstimmigkeiten bestanden, und sagte ihr gegenüber, sie müsse aufpassen was sie erzähle und es sei Anzeige gegen sie erstattet worden. Dazu machte er ein Handzeichen im Sinne von «Kopf-Abschneiden», indem er seine flache Hand horizontal vor seinem Hals vorbeiführte. Damit versetzte er G.________ wissentlich und willentlich in Angst und Schrecken. 3.2. am 24.11.2020 um ca. 00.15 Uhr in E.________ zum Nachteil von G.________.