eine Gemeingefahr für G.________, deren Nachbarn sowie ihm fremder Sachen herbeigeführt wurde, was durch A.________ mindestens in Kauf genommen wurde. 2. Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB) mehrfach begangen, namentlich: 3.1. am 05.05.2020 in E.________ zum Nachteil von G.________.