Durch das Feuer entstand ein Sachschaden von mindestens CHF 315.- zum Nachteil von G.________ (Einkaufswagen, Besen, Bodenmatte, Kamelhaar Rheumadecke) sowie ein Sachschaden von ca. CHF 3'235.- am Gebäude (Dachuntersichtsabschnitt, Mauerwerk, Fensterladen) zum Nachteil der N.________ (AG). Aufgrund der alten Bauweise des Mehrfamilienhauses, der damals verwendeten Baumaterialien und der vorhandenen Brandlast (Altpapier, Altmöbel) bestand zudem ein grosses Potential, dass sich das Feuer rasch auf das ganze Mehrfamilienhaus hätte ausbreiten können, wodurch durch das Vorgehen von A.________ eine Gemeingefahr für G._