Der Beschuldigte führte bei seiner Ankunft am ________ unter anderem ein grünes «Bidon» sowie eine Flasche mit Benzin mit sich, welches er von seinem Domizil mitgebracht hatte. Er begab sich in der Folge via Treppe vor die Hauseingangstüre von G.________, welche aus Holz besteht und durch einen Dachvorsprung aus Holz überdeckt ist. Zirka einen Meter vor der Haustüre, schüttete A.________ Benzin aus dem mitgeführten «Bidon» auf den Betonboden und entfachte dieses mit einem Feuerzeug. Dabei entstand ein offener Brand, welcher in der Folge rasch auf die vor der Haustü-