A.________ begab sich in der Nacht vom 23. auf den 24.11.2020 von seinem Domizil am ________ in E.________ zum Domizil von G.________, mit welcher er seit einiger Zeit verstritten war, an den ________ in E.________. Bei der Liegenschaft am ________ in E.________ handelt es sich um ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus, welches auf einem Betonfundament im Untergeschoss errichtet wurde. Das Mehrfamilienhaus beinhaltet ein Erdgeschoss mit drei Wohnungen und ein Obergeschoss mit drei Wohnungen. Das Haus grenzt im Wohnquartier in geringer Nähe von ca. drei Metern an ein weiteres Mehrfamilienhaus.