begangen am 24.11.2020 um ca. 00.15 Uhr in E.________ zum Nachteil der N.________ (AG) und G.________, indem A.________ vor der Hauseingangstüre des Domizils von G.________ am ________ in E.________ zum Schaden anderer eine Feuersbrunst verursachte und dabei die Herbeiführung einer tatsächlichen Gemeingefahr für G.________ sowie die übrigen Bewohner des Mehrfamilienhauses mindestens in Kauf nahm.