zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten und 25 Tagen, zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 und der Bezahlung der Verfahrenskosten verurteilt. Den erstinstanzlichen Schuldsprüchen liegen gemäss Anklageschrift vom 22. Juni 2021 folgende Sachverhalte zu Grunde (pag. 822 ff.): 1. Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 StGB)