II. Sachverhalt, Beweiswürdigung, Rechtliche Würdigung, Strafzumessung Der Beschuldigte wurde wegen Brandstiftung, Drohung, mehrfach begangen, unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe, Vergehen gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG; SR 514.54), mehrfach begangen, und Übertretung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121) zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten und 25 Tagen, zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 und der Bezahlung der Verfahrenskosten verurteilt.