60 StGB angefochten und von oberer Instanz zu überprüfen. Alles andere – die Freisprüche, die Schuldsprüche, die Verurteilung zu einer Freiheitstrafe, deren Höhe und die Anrechnungen, die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse, deren Höhe und die Ersatzfreiheitsstrafe, die Auferlegung der Verfahrenskosten und deren Höhe, der Zivilpunkt samt Entschädigung für die Privatklägerschaft sowie die weiteren Verfügungen über die beschlagnahmten Gegenstände – sind somit in Rechtskraft erwachsen. Praxisgemäss neu zu verfügen ist über das DNA-Profil und die erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. VI.5. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).