1. einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten und 25 Tagen, unter Anrechnung von 92 Tagen Untersuchungshaft (24. November 2020 bis am 23. Februar 2021) sowie von Ersatzmassnahmen (24. Februar 2021 bis am 26. November 2021) im Umfang von 6 Monaten; 2. einer Übertretungsbusse von CHF 100. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 8 B. Verfügungen getroffen wurden gemäss Ziff. V/1/2 und II/2-4 des Urteilsdispositivs. II.