3); 2.4. der Vergehen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen 2.4.1. durch Erwerb eines Dolches im Jahr 2016 in D.________ (AKS Ziff. 4.1); 2.4.2. durch Erwerb eines Elektroschockgeräts im Jahr 2016 in D.________ (AKS Ziff. 4.2); 2.5. der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen am 24. November 2020 (AKS Ziff. 6); und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen verurteilt wurde zu