___ und Dr. med. K.________ ab. Anstelle der Einvernahmen wurden aber ein aktueller Verlaufsbericht bei der fallverantwortlichen Bewährungshelferin, J.________, (datierend vom 17. November 2022; pag. 1132 ff.) und ein aktueller Behandlungsverlaufsbericht der L.________ (Stiftung), Dr. med. K.________, (datierend vom 23. November 2022; pag. 1129 ff.) eingeholt. Der Antrag auf Einvernahme des bisherigen Gutachters, med. pract. C.________, wurde gutgeheissen. Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten zudem ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 28. November 2022; pag. 1137 ff.) eingeholt.