6 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit der Berufungserklärung stellte der Beschuldigte die Beweisanträge auf Einvernahme von J.________, und von Dr. med, K.________, sowie von Dr. C.________, als Zeugen (pag. 1083). Die Generalstaatsanwaltschaft stellte den Antrag, dass auf die Einvernahmen zu verzichten sei (pag. 1095). Mit Beschluss vom 8. Juli 2022 wies die 1. Strafkammer die beiden Anträge auf Einvernahme von J.________ und Dr. med.