226 StGB) wurde mit Verfügung vom 27. April 2023 rechtskräftig eingestellt (Akten BM 22 47982). Die sichergestellten Substanzen, die mittels eines Ra- man-Spektrometers einem ersten Vortest unterzogen worden waren und als Ammoniumnitrat/Diesel-Gemisch (Sprengstoff) ausgegeben wurden, stellten sich bei der Analyse durch das Forensische Institut Zürich mutmasslich als Düngemittel heraus; jedenfalls ergaben sich keine Hinweise auf Sprengstoffe oder energetische Substanzen (vgl. Kurzbericht FOR Zürich vom 4. Januar 2023; pag. 1167 ff.). Die Berufungsverhandlung fand am 6. Juni 2023 statt (pag. 1223 ff.).