In der Folge kam es in der Wohnung des Beschuldigten zu einer Hausdurchsuchung (gestützt auf eine vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland am 13. Dezember 2022 ausgestellte Ermächtigung zum Betreten des Domizils des Beschuldigten), und am 16. Dezember 2022 erfolgte ab 15.00 Uhr die Hafteinvernahme bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland. Im Anschluss daran wurde der Beschuldigte aus der vorläufigen Festnahme entlassen (pag. 1 ff. [BM 22 47982]).