SK 22 84]). Für die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer wurde vorgeladen auf den 16. Dezember 2022 (pag. 1117 ff.). Am 15. Dezember 2022 wurde der Beschuldigte um 14.45 Uhr polizeilich angehalten (wegen mutmasslicher Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz). In der Folge kam es in der Wohnung des Beschuldigten zu einer Hausdurchsuchung (gestützt auf eine vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland am 13. Dezember 2022 ausgestellte Ermächtigung zum Betreten des Domizils des Beschuldigten), und am 16. Dezember 2022 erfolgte ab 15.00 Uhr die Hafteinvernahme bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland.