5 - sich dem Domizil der Privatklägerin auf eine Distanz von weniger als 200 m anzunähern. Weiter wurde der Beschuldigte darauf hingewiesen, dass die Nichtbefolgung der angeordneten Ersatzmassnahmen zur Anordnung von Sicherheitshaft führen könne und die Kosten für das Verfahren betreffend Überprüfung der Ersatzmassnahmen von CHF 400.00 wurden zur Hauptsache geschlagen und die Entschädigung der amtlichen Verteidigung für das Ende des Hauptverfahrens in Aussicht gestellt (pag. 15 ff. [SK 22 84]).