Das wobei das I.________ angehalten wurde, eine Reduktion der Medikation anzustreben und Drogenscreens durchzuführen; 2. regelmässige und engmaschige Betreuung durch die Bewährungshilfe sowie Teilnahme und Mitwirkung an den entsprechenden Terminen; 3. dem Beschuldigten verboten wurde: - mit der Privatklägerin in irgendeiner Art direkt oder indirekt Kontakt aufzunehmen, namentlich auf persönlichem, telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg, oder durch Dritte;