Mit Beschluss vom 26. Juli 2022 wurde die Privatklägerin wie angekündigt ohne Kostenfolge zu ihren Lasten aus dem oberinstanzlichen Verfahren entlassen. Sie wurde für das oberinstanzliche Verfahren mit CHF 432.24 (amtliche Entschädigung CHF 383.34, Auslagen CHF 18.00 und MWSt CHF 30.90) durch den Kanton Bern entschädigt und den Beschluss über die Rückzahlungspflicht im oberinstanzlichen Urteil in Aussicht gestellt (pag. 1111 ff.).