Mündlich eröffnet und begründet: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, v.d. Rechtsanwältin B.________ Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehöre) 22 Bern, 23. Juni 2022 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 27. Januar 2023) Die Präsidentin i.V.: