20 21.5 Bedingter Vollzug Es kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, wonach der nicht vorbestraften und in geordneten Verhältnissen lebenden Beschuldigten keine ungünstige Prognose ausgestellt werden kann. Der Vollzug ist aufzuschieben und die Probezeit auf das gesetzliche Minimum von 2 Jahren festzusetzen. 21.6 Verzicht auf Verbindungsbusse Aufgrund des Verschlechterungsverbots ist es der Berufungsinstanz nicht erlaubt, eine zusätzliche Verbindungsstrafe auszufällen.