Es sei offenkundig, dass die ersten Minuten nach dem Eintritt einer prekären Situation (insbesondere einer Lebensgefahr) meist viel entscheidender seien als die «späteren» Minuten. Der Vorinstanz ist demnach zuzustimmen, wenn sie festhält, die Verzögerung bei der Avisierung und demzufolge dem Eintreffen der Ambulanz vor Ort um mindestens 20 Minuten (konkret gestützt auf das Beweisergebnis um 22 Minuten) erscheine als gravierend. Dies umso mehr, als sich der Patient draussen liegend nicht mehr bewegte und es um jede Minute gegangen wäre.