Dass sie – trotz ihres «Schocks» – durchaus in der Lage gewesen ist, zu telefonieren, hat sie gleich selber demonstriert: Immerhin konnte sie noch ihre Arbeitskollegin und ihre Vorgesetzte (diese sogar zweifach) anrufen. Zu telefonieren ist ihr also möglich gewesen. Angesichts ihrer Ausbildung und Berufserfahrung muss sie auch zweifellos erkannt haben, dass umgehend die Ambulanz bzw. ein professioneller Rettungsdienst alarmiert werden muss. Das zeigt sich auch daran, dass sowohl ihre Vorgesetzte G.________ als auch die schlechter ausgebildete Arbeitskollegin F._____